Den tiefsten Punkt der Höhle erkunden, die verschiedensten Korallenarten entdecken oder dem Rauschen des Tiefenbachs lauschen: So haben die Besucher die Kluterthöhle sicherlich noch nie erlebt.
Entdecken Sie die frisch sanierten, bisher nicht zugänglichen Höhlenbereiche der Kluterthöhle. Einige Überraschungen erwarten Sie: Ehemals verschüttete Bachläufe des Kluterthöhlensystems wurden freigelegt. An verschiedenen Stellen werden die gewaltigen Kräfte der Gebirgsbildung sichtbar.
Höhepunkt der Führung: Inmitten des bizarren und atemberaubend schönen Korallenriffs finden sich die Vorfahren des lebenden Fossils "Nautilus" (Perlboot) sowie viele andere interessante Lebewesen. Zudem gibt es eine neu installierte Lichtshow mit musikalischer Untermalung im Bereich des gewaltigen Tiefenbachganges.
Die "Fossilienreise" wird begleitet von Mitarbeitern aus unserem Höhlenteam.
Foto: RITTAL GmbH & Co. KG
Leistungen
Die Führung dauert ca. 70 Min. Ein/e ausgebildete/r Höhlenführer/in führt Sie durch das Korallenriff und erläutert die verschiedenen Korallenarten.
Führungszeiten
Sonntags um 11.45, 13.15 und 16.15 Uhr
Corona: Aus gegebenem Anlass sind wir derzeit dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zur Ermöglichung des Monitorings der Corona – Pandemie zu dokumentieren. Hier geht es zum Kontaktformular
Teilnehmerzahl
Exklusivführungen: 15 Personen - bitte vereinbaren Sie einen telefonischen Termin
Preise
12 Euro Erwachsene (ab 16 Jahre)
10 Euro Kinder (4-15 Jahre)
Hygienevorschriften
- Besuch der Höhle nur nach Voranmeldung/Vereinbarung fester Termine
- Reduktion der Aufenthaltsfläche im Bereich der Kasse/Anmeldung der Kluterthöhle
- Bitte einzeln eintreten
- Bitte bei Betreten des Kassenbereichs die Hände desinfizieren
- Bitte zahlen Sie möglichst bargeldlos mit EC-Karte
- Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist während der Anmeldung in der Information sowie der Führung für alle (auch Kleinkinder) verpflichtend
- Das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter ist verpflichtend
- Halten Sie sich an die Hygieneregeln
§ 8, Absatz 1a CoronaSchVO:
„Teilnehmende Personen müssen auch im Vorfeld von Veranstaltungen bereits auf das Risiko einer auch kurzfristigen Absage aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens hingewiesen werden.“
Stornobedingungen
Bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: keine Storno-Gebühren
Bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 50% der entrichteten Gebühr
Ab 13 Tage vor dem gebuchten Termin und bei Nichterscheinen: 100% der entrichteten Gebühr